Text von Freitag, 16. Februar 2007
Staubbelastung: Straßensperrungen ab 1. März | ||
Marburg * (atn/pm)
Zur Verbesserung der Luftqualität können Kommunen und Städte ab Donnerstag (1. März) Verkehrsverbote in besonders feinstaubgefährdeten Gebieten wie Innenstädten, auf einigen Bundesstraßen oder Verkehrsknotenpunkten erlassen. Das teilte der Landkreis Marburg-Biedenkopf am Freitag (16. Februar) mit. Die Kennzeichnung der besonders gefährdeten Gebiete erfolgt durch das Verkehrszeichen "Umweltzone". Unter dem Zeichen werden auf einem Zusatzzeichen die Umwelt-Plaketten angezeigt, mit denen ein Fahrzeug gekennzeichnet sein muss, damit es diesen Bereich durchfahren darf. Fahrzeuge ohne Umweltplakette dürfen keine Umweltzone durchfahren. Die Kennzeichnung eines Kraftfahrzeugs mit einer Umwelt-Plakette oder auch Feinstaub-Plakette ist freiwillig. Allerdings ist das Durchfahren einer Umweltzone ohne Plakette auch dann nicht erlaubt, wenn das Fahrzeug die Voraussetzungen zur Zuteilung der erforderlichen Umwelt-Plakette erfüllt. Alle Personenkraftwagen und Nutzfahrzeuge werden in vier Schadstoffgruppen eingeteilt. Um zu erfahren, zu welcher Schadstoffgruppe die jeweiligen Fahrzeuge gehören und welche Plakette man erhalten kann, sind auf der Homepage des unter http://www.marburg-biedenkopf.de/content.asp?mnu=1375&lng=1 weitergehende Informationen zu finden. Die Umweltplakette ist ab Montag (19. Februar) bei der Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde des Landkreises gegen eine Gebühr von 5 Euro erhältlich. | ||
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