Text von Freitag, 2. Februar 2007
Fiese Tricks: Wie Polizisten und Richter logen | ||
Marburg * (fjh)
Über "Die fiesen Tricks von Polizei und Justiz" sprach Jörg Bergstedt am Donnerstag (1. Februar) im Buchladen-Café Am Grün. Auf Einladung der "Linken Fachschaft 03" berichtete der Polit- und Umwelt-Aktivist von der Projektwerkstatt Saasen dabei überwiegend von eigenen Erfahrungen. Lügen, Fälschungen und Verdrehungen der Wahrheit durch Richter, Polizisten und andere Prozess-Beteiligte standen im Mittelpunkt des amüsant und pointiert vorgetragenen Referats. Als ersten Fall präsentierte Bergstedt die Ereignisse rund um den Erlass einer "Gefahrenabwehr-Verordnung" durch das Gießener Stadtparlament. Als Zuschauer bei der entscheidenden Sitzung dort ein Transparent entrollten, stürzten sich Polizeibeamte auf Bergstedt. Mehrere Beamte in Zivil hätten bereits im Saal gesessen, berichtete der Polit-Aktivist. Stadtverordnetenvorsteher Geil habe jedoch viermal bestritten, davon gewusst zu haben. Einmal stellte er diese Behauptung sogar in einer Aussage vor Gericht auf. Der damalige Gießener Polizeipräsident Manfred Meise habe zunächst erklärt, die Polizei habe einen Fehler gemacht, zivile Beamte ohne Erlaubnis des Stadtverordnetenvorstehers im Saal zu postieren. Bei einem Strafverfahren erhielt Bergstedt jedoch Einsicht in Akten, die einen Bericht des Einsatzgruppen-Leiters des betreffenden Kommandos enthielten. Darin berichtete der Beamte ausführlich, wie er Geil von Meise vor der Sitzung persönlich vorgestellt worden sei und dem Stadtverordnetenvorsteher Angaben zur Zahl seiner Beamten im Saal und zur Einsatz-Strategie gemacht habe. Nun bestätigte Meise bei einer kurzfristig anberaumten Pressekonferenz, dass die Polizei Geil vorab über ihren Einsatz informiert hatte. Ein Verfahren gegen Geil wegen uneidlicher Falschaussage verlief dennoch im Sande. Um Polizei-Aktionen gegen Kritiker der Gießener "Gefahrenabwehr-Verordnung" zu legitimieren, hatte Bürgermeister Heinz-Peter Haumann eine Bombendrohung einfach erfunden. In einer Pressemitteilung gab er sogar den Zeitpunkt ihres Eingang an. Später bekundete er nur, er habe die Möglichkeit gewalttätiger Aktionen gegen die geplante Verordnung gesehen und sogar den Einsatz einer Bombe nicht ausgeschlossen. Eine konkrete Bombendrohung jedoch habe es nicht gegeben. Trotz dieses großzügigen Umgangs mit der Wahrheit wurde der CDU-Politiker bei der Direktwahl zum Gießener Oberbürgermeister im September 2003 mit deutlicher Mehrheit ins höchste Amt der mittelhessischen Universitätsstadt entsandt. Als letzten Fall berichtete Bergstedt von einem Federballspiel zwischen den Gießener Gerichtsgebäuden. Während er und weitere Personen aus dem Umfeld der Projektwerkstatt dort ihrem Sport frönten, habe die Polizei eine aufwendige Beobachtungs- und Beschattungs-Aktion durchgeführt. Dabei sei sogar eine Hundertschaft der Bereitschaftspolizei aus dem südhessischen Mülheim sowie eine Hightech-Beobachtungsgruppe des Hessischen Landeskriminalamtes zum Einsatz gelangt. Gewundert habe er sich, dass die Polizei sie zwischen den Gebäuden des Gerichts und des Gefängnisses unbehelligt Federball spielen ließ. Auf dem Heimweg sei die Gruppe mit ihren Fahrrändern dann von sieben oder acht Polizei-Autos angehalten und festgenommen worden. Beschuldigt wurde Bergstedt nun eines Angschlags auf die CDU-Kreisgeschäftsstelle in Gießen und mehrerer Farbschmierereien. All diese Taten sollten genau zu dem Zeitpunkt stattgefunden haben, wo Bergstedt unter aufwendiger Polizeilicher Beobachtung auf dem Grundstück beim Gericht Federball spielte. Bergstedts Fazit lautete: Aus den Akten könne er entnehmen, dass die Polizei nicht einmal davor zurückschrecke, Straftaten zu erfinden. Eine wichtige Rolle spiele hier der hessische Innenminister Volker Bouffier, dessen Gießener Anwaltskanzlei häufig das Ziel von Farb- und Stinkbomben-Attacken geworden war. Bouffier selbst habe die aufwendige Polizei-Aktion gegen ihn und andere Mitglieder der Projektwerkstatt veranlasst. Ihm zuliebe habe man Bergstedt Straftaten untergeschoben, die es nie gegeben habe, um ihn hinter Gitter zu bringen. Zu Bergstedts Glück hatte das Bundesverfassungsgericht die Inhaftierungen des Aktivisten jedoch einstweilen untersagt. | ||
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