Text von Freitag, 30. November 2007
Verhindert: Beauftragter für Barrierefreiheit | ||
Marburg * (atn/pm)
"Jede größere Firma oder Institution sollte einen Beauftragten für Barrierefreiheit benennen", fordert Jens Bertrams. Zum UN-Welttag der Behinderten am Montag (3. Dezember) bekräftigte der Vorsitzende des Arbeitskreises Barrierefreies Internet (AKBI) damit nochmals eine Forderung seines Vereins zur Verbesserung der Inntegrationschancen behinderter Menschen. Genau vor Jahresfrist hatte der AKBI erstmals die Forderung nach einen Beauftragten für Barrierefreiheit in jeder größeren IT-Abteilung an Firmen, Behörden und andere größere Organisationen gerichtet. Damals hatte der AKBI seinen Vorschlag aber nur auf barrierefreie Informationstechnik bezogen. Nach Ablauf eines Jahres weitet der AKBI seine Forderung nun aus: Hatte er sie ursprünglich vor allem auf den Internet-Auftritt und die im Unternehmen eingesetzte Soft- oder Hardware gemünzt, so sieht der AKBI die Notwendigkeit eines barrierefreien Betriebs nun umfassender. Nur eine ganzheitliche Betrachtungsweise hält Bertrams für geeignet, Barrieren im Alltag nachhaltig zu verringern. "Nicht nur durch ungeeignete Computerprogramme oder Geräte, sondern auch durch bauliche Barrieren werden Beschäftigte mit Behinderungen in ihren Arbeitsmöglichkeiten oft unnötig eingeschränkt", beklagte Bertrams. "Oft potenzieren sich hier unterschiedliche Hürden zu einer Klippe, die kaum mehr zu umschiffen ist." Grund für derartige Behinderungen der behinderten Beschäftigten ist nach Erfahrungen des AKBI häufig Unkenntnis. Die Verantwortlichen haben oft keine Vorstellung über die Bedingungen, die Behinderte am Arbeitsplatz benötigen. Den Schwerbehinderten-Vertrauensleuten fehlen häufig die Kenntnisse im Bereich der elektronischen Datenverarbeitung. IT-Experten wiederum machen sich keine Vorstellung von den Einschränkungen, die mit einer Behinderung verbunden sind. Zur Behebung dieser Misere möchte der AKBI beides in der Person eines spezifischen Beauftragten für Barrierefreiheit zusammenführen. Er sollte das Thema am Besten aber umfassend angehen. In Schulungen sollten derartige Beauftragte die wesentlichen Grundzüge der notwendigen Arbeitstechniken von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen erfahren. Außerdem sollten sie die eingesetzten Hilfsmittel und die Einschränkungen der Behinderten bei der Bedienung von Hard- und Software kennenlernen. Regelmäßig sollten sie sich darüber auch weiterbilden. Schließlich sei die Informationstechnik ein Bereich, in dem sehr häufig Änderungen stattfinden, begründete Bertrams seinen Vorstoß. Unternehmen, die einen "Beauftragten für Barrierefreiheit" berufen, könnten damit ihre Sensibilität für die Belange Behinderter deutlich machen. Zudem hält der AKBI diese Forderung auch für ein wünschenswertes Element von Zielvereinbarungen. In solchen Vereinbarungen treffen Behindertenverbände mit Firmen, Vereinen oder Behörden konkrete Absprachen zur Barrierefreiheit ihres Betriebbs. "Wenn jemand offiziell als Beauftragter für Barrierefreiheit benannt worden ist, dann hat er auch einen wichtigen Grund, sich um dieses Thema zu kümmern", hofft Bertrams. "Außerdem ist er dann als Ansprechpartner nach außen für behinderte Kundinnen und Kunden wie auch nach innen für behinderte Beschäftigte sichtbar. Wenn er sich dann auch noch um die notwendigen Kenntnisse in diesem Bereich bemüht, könnte das große Fortschritte für die Barrierefreiheit bringen." | ||
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